Home Region Schweiz/Ausland Sport Rubriken Magazin Agenda
Region
06.01.2026

Lebensgefahr auf Eisflächen

Das Bild trügt: Gefrorene Gewässer dürfen nur betreten werden, wenn sie offiziell freigegeben sind. Bild: zVg
Gefrorene Seen und Weiher wirken verlockend – doch sie können lebensgefährlich sein. Der Kanton Zürich mahnt zur Vorsicht: Eisflächen dürfen nur betreten werden, wenn sie offiziell freigegeben sind.

Sobald sich Eis auf Gewässern bildet, zieht es viele Menschen aufs vermeintlich sichere Parkett. Doch der Schein trügt: Ist das Eis nicht genügend tragfähig, droht akute Lebensgefahr. Deshalb werden Eisflächen von den Behörden geprüft und nur bei ausreichender Stabilität freigegeben.

Einschätzungen trügerisch

Die Kantonspolizei Zürich betont, dass eine eigene Einschätzung trügerisch sein kann. Wer eine nicht freigegebene Eisfläche betritt, setzt sich einem hohen Risiko aus. Zuständig für Freigaben oder Sperrungen sind jeweils die anliegenden Gemeinden.

Hinweise und Schilder beachten

Aktuelle Informationen zum Zustand der grösseren Gewässer liefert das sogenannte Eisbulletin auf der Website des Kantons Zürich. Absperrungen, Warnhinweise und Verhaltensvorschriften sind in jedem Fall strikt zu beachten.

tre