Die Gemeinde Küsnacht stellt vor den Behördenwahlen vom 8. März kostenlose Plakatflächen zur Verfügung. Doch die Verteilung sorgt für Ärger: Parteien werden privilegiert, fünf Parteilose müssen sich ein Plakat teilen. Hans-Peter Amrein spricht von einer «absurden» Regelung – und erwägt eine Stimmrechtsbeschwerde.
Fünf Köpfe auf einem Plakat
Vier Plakatstandorte, aufgeteilt nach «Gruppierungen»: So begründet die Gemeinde Küsnacht ihr Vorgehen im Wahlkampf. Parteien gelten als eigene Gruppierungen – Parteilose hingegen werden pauschal zusammengefasst. Die Folge: Fünf parteilose Kandidierende sollen gemeinsam auf einem einzigen Plakat erscheinen.
Für Hans-Peter Amrein, parteiloser Kandidat für Gemeinderat und Gemeindepräsidium, ist das inakzeptabel. «Ich bin nicht bereit, mit politisch diametral entgegengesetzten Konkurrenten auf einem Plakat aufzutreten», schreibt er an Gemeindepräsident Markus Ernst.
Zwei Parteien als Hauptprofiteure
Besonders stossend findet Amrein, dass die EVP, mit nur einem Kandidaten, sowie Die Mitte mit drei Kandidaten, je vier Plakatstellen erhalten, während alle fünf parteilosen Kandidaten und Kandidatinnen zusammen nur gesamt vier Plakatstellen erhalten.
Drohender Stimmrechtsrekurs
Amrein schlägt der Gemeinde deshalb eine pragmatische Lösung vor: Eine einzige Plakatstelle für jeden Parteilosen und jede Parteilose vor dem Gemeindehaus, auf weitere Plakatstellen würde er verzichten. Andernfalls behält er sich einen Stimmrechtsrekurs vor.
Gemeinde verweist auf Technik
Die Gemeinde weist die Kritik zurück. Man teile die Plakatflächen gleichmässig unter den Gruppierungen auf, erklärt die Kommunikationsverantwortliche Alexandra Bechter. Die Parteilosen gälten dabei als eine Gruppierung. Aus technischen Gründen müssten kleinere Plakate gemeinsam aufgezogen werden.
Demokratiepolitische Schieflage
Formal korrekt – politisch fragwürdig: Die Regelung begünstigt organisierte Parteien und benachteiligt bewusst parteiunabhängige Kandidierende. Ausgerechnet in einer liberalen Goldküsten-Gemeinde wirkt das wenig zeitgemäss. Oder, wie es Amrein formuliert: nach Besitzstandwahrung. Der Wahlkampf in Küsnacht beginnt damit nicht inhaltlich – sondern mit der Frage, wer überhaupt sichtbar sein darf.