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Kanton
07.08.2025

Ransomware aus der Schweiz

Ransomware-Angriffe verursachen weltweit Milliardenverluste, auch Schweizer Firmen waren betroffen. Bild: Kantonspolizei Zürich
Ein in der Schweiz wohnhafter Ukrainer soll an massiven Ransomware-Angriffen in mehreren Ländern beteiligt gewesen sein. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben.

Gewerbsmässige Erpressung, diverse Cyberdelikte im Zusammenhang mit Ransomware, schwere Geldwäscherei, Pornografie und weitere Straftaten, die Vorwürfe sind schwer. Der mutmassliche Hacker soll zwischen Dezember 2018 und Mai 2020 gezielt Unternehmen in der Schweiz, Frankreich, Norwegen, Schottland, Kanada, den Niederlanden und den USA angegriffen haben.

Lösegeld in Bitcoin

Ransomware wie «LockerGoga», «Megacortex» und «Nefilim» legten weltweit Firmennetzwerke lahm und forderten die Opfer zu hohen Lösegeldzahlungen in Kryptowährungen auf. Ein betroffenes Unternehmen zahlte 450 Bitcoin, was heute einem Gegenwert von rund 41 Millionen Franken entspricht. Insgesamt belaufen sich die durch die Attacken entstandenen Schäden auf über 130 Millionen Franken.

Internationale Operation 

Bereits im Juli 2019 eröffnete die Zürcher Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen eine zunächst unbekannte Täterschaft. Zwei Jahre später, im Oktober 2021, gelang in einer konzertierten Aktion der Strafverfolgungsbehörden aus der Schweiz, Frankreich, den Niederlanden, Norwegen, der Ukraine und den USA ein Schlag gegen das global agierende Netzwerk. Zwölf Verdächtige wurden festgenommen, darunter auch der nun angeklagte Mann.

Er soll nicht nur an den Angriffen beteiligt gewesen sein, sondern auch zur Entwicklung der Schadsoftware beigetragen haben. Für seine Rolle im digitalen Erpressungsnetzwerk erhielt er laut Anklage einen Anteil der erpressten Lösegelder. Diese soll er anschliessend über zahlreiche Transaktionen verschleiert haben, um einer Einziehung zu entgehen.

Haft und Landesverweis

Die Staatsanwaltschaft fordert nun eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren sowie eine Landesverweisung für den Ukrainer. Der Mann befindet sich derzeit in Haft. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Kanton Zürich/ Zürich24