Bei der Revision wird insbesondere Art. 18 kritisch beurteilt. Dieser erlaubt der Regierung, Impfungen für obligatorisch zu erklären – erstmals spricht kantonales Recht explizit von einer «Impfpflicht».
Verstösse gegen diese Pflicht könnten mit Bussen bis zu 20'000 Franken geahndet werden, was Kritiker als faktischen Impfzwang sehen.
Dehnbare Bezeichnungen
Zudem werden in Art. 22 unklare Bezeichnungen wie «erhebliche Gefahr» oder «besonders exponierte Personen» bemängelt. Diese sind interpretierbar und lassen einen grossen Ermessensspielraum zu.
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