Ein Stimmbürger aus der Gemeinde Maur fordert mit einer Einzelinitiative eine markante Verschiebung der demokratischen Entscheidungswege: Anpassungen und Ergänzungen des Polizeirechts – etwa zu Feuerwerk, Nachtruhe oder Öffnungszeiten – sollen nicht mehr an der Gemeindeversammlung beraten und beschlossen werden, sondern zwingend per Urnenabstimmung.
Änderung der Gemeindeordnung
Heute liegt diese Kompetenz gemäss Gemeindeordnung bei der Gemeindeversammlung. Der Vorstoss will den entsprechenden Artikel streichen und die Zuständigkeit neu in Art. 9 verankern – direkt bei der Stimmbevölkerung.
Begründet wird dies damit, dass an den Gemeindeversammlungen nur wenige Stimmberechtigte teilnehmen und dadurch «Individualinteressen» durchgesetzt werden könnten. Die Initiative versteht sich als Schutz vor politischer Mobilisierung kleiner Gruppen.
Misstrauensvotum
Doch politisch ist die Stossrichtung klar: Die Gemeindeversammlung, als Ort der öffentlichen Debatte und zentraler Pfeiler der direkten Demokratie, würde geschwächt. Kritiker könnten darin ein Misstrauensvotum gegenüber dem etablierten Organ erkennen – und eine Gefahr für die lokale Diskussions- und Verhandlungskultur.
Gibt es eine Infoveranstaltung?
Ob die Gemeinde Maur vor der Abstimmung eine Informationsveranstaltung durchführt, ist noch offen. Sicher ist: Die Stimmberechtigten entscheiden im März 2026 nicht nur über Paragrafen – sondern über die künftige Rolle ihrer Gemeindeversammlung.