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Meilen
21.11.2025

Wo man schlitteln kann

Die Schumbelstrasse und Guldenerstrasse dienen im Winter als Schlittelwege. Pfaden durch Private bleibt verboten. Bild: BFU
Während der Wintersaison 2025/2026 werden Teile der Schumbelstrasse und der Guldenerstrasse als Schlittelwege signalisiert. Private dürfen die Wege nicht pfaden.

Der Polizei- und Verkehrsausschuss Meilen hat festgelegt, dass die Schumbel- und Guldenerstrasse im kommenden Winter 2025/2026 als Schlittelwege genutzt werden dürfen. Diese vorübergehenden Verkehrsanordnungen basieren auf Beschlüssen aus den Jahren 2021 und 2024 und erfolgen gestützt auf die kantonale Signalisationsverordnung.

Fahrverbot bei Schnee

Der Abschnitt ab Herrenweg bis zum Hof Bolleter wird mit dem Hinweis «Kein Winterdienst» signalisiert. Bei guten Schneeverhältnissen kommt ein «Allgemeines Fahrverbot» dazu.

Eine Ausnahme gilt für die Zufahrt zur Deponie Schneider, zum Wasserreservoir sowie für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, allerdings nur in Fahrtrichtung See.

Gefahrenhinweis für Schlitteler

Auch der Bereich zwischen Staldengut und Waldrand wird zum offiziellen Schlittelweg. Dort warnt ein Gefahrensignal «Schlittelweg», ergänzt durch «Kein Winterdienst».

Pfaden bleibt verboten

Auf beiden Strassen ist das Pfaden durch Private untersagt. Das soll die natürlichen Schneeverhältnisse schützen und den Schlittelbetrieb sicher ermöglichen.

Gemeinde Meilen/ Goldküste24
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