Der Bushof an der Dorfstrasse 103.4 soll umfassend instandgesetzt werden. Der Gemeinderat Meilen hat dafür einen Verpflichtungskredit von insgesamt 740’000 Franken inklusive Mehrwertsteuer bewilligt. Die Ausgaben gelten als gebunden und werden über das Investitionskonto der Gemeinde geführt.
Rekurs möglich
Die Finanzierung basiert auf dem schweizerischen Baupreisindex von April 2025. Ändert sich der Index, wird der Kredit entsprechend angepasst. Gegen den Beschluss kann innert fünf Tagen schriftlich beim Bezirksrat Rekurs in Stimmrechtssachen eingereicht werden.
Barrierefreie Haltestellen
Auch die Bushaltestellen Aebleten und Bergstrasse stehen vor einem grossen Schritt in Richtung Barrierefreiheit. Das Planungs- und Ingenieurbüro Hasler aus Meilen hat ein Projekt für den behindertengerechten Ausbau erarbeitet. Zusätzlich sind eine neue Gehwegüberfahrt und ein Fussgängerübergang in der Bergstrasse vorgesehen.
Ab dem 21. November 2025 liegt das Bauprojekt während 30 Tagen öffentlich auf. Betroffene haben innerhalb dieser Frist die Möglichkeit, schriftlich Einsprache einzureichen. Das gilt auch für Einwände gegen den Land- oder Rechtserwerb. Wer keine Einsprache erhebt, verliert das Recht, den Entscheid später anzufechten.
Informationszugang und Rechte
Die vollständigen Projektunterlagen können in der Tiefbauabteilung der Gemeinde eingesehen werden. Zur Orientierung werden sie zusätzlich auf der Website bereitgestellt.
Mit der Einsprache können sämtliche Mängel geltend gemacht werden. Kosten können dabei für die unterliegende Partei anfallen. Während der Auflagefrist dürfen am betroffenen Grundeigentum ohne Zustimmung der Gemeinde keine Veränderungen vorgenommen werden.