In Männedorf wurde am 12. November 2025 bei einer verendeten Graugans das Vogelgrippevirus nachgewiesen. Das teilte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Donnerstag mit. Der Fundort liegt ausserhalb der bisher geltenden Beobachtungsgebiete.
Fall auch in Bern
Erst wenige Tage zuvor war im Kanton Bern ein erster infizierter Wildvogel entdeckt worden. Nun zeigt sich, dass sich das Virus offenbar weiter ausbreitet – auch in der Region Zürichsee.
Hygienemassnahmen verschärft
Um die Verbreitung der Vogelgrippe einzudämmen, hat der Bund die bestehenden Schutzmassnahmen angepasst. Entlang der Ufer von Seen und grösseren Fliessgewässern im Mittelland gelten neu zusätzliche Beobachtungsgebiete.
Für Geflügelhaltungen in diesen Regionen wurden strengere Schutz- und Hygieneregeln angeordnet. Ziel ist es, jeden Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern. Die neue Verordnung gilt vorerst bis zum 31. März 2026.
Appell an Geflügelhalter
Das BLV ruft alle Geflügelhalterinnen und -halter dazu auf, die vorgegebenen Präventions- und Biosicherheitsmassnahmen konsequent einzuhalten. Dazu zählen insbesondere das Abdecken von Ausläufen, das sichere Lagern von Futter und die regelmässige Kontrolle der Tiere auf Krankheitssymptome.
Nur so könne das Risiko einer weiteren Ausbreitung des Virus in der Schweiz minimiert werden, betont das Amt.