Das Kindergartengebäude in der Schulanlage Heslibach sollte um ein Stockwerk erweitert werden, um drei zusätzliche Klassenzimmer und Betreuungsräume zu schaffen. Wie der Tages-Anzeiger weiter schreibt, war das Vorhaben bereits im Vorfeld der Gemeindeversammlung von Dezember 2024 umstritten. Anwohner kritisierten die Kosten, den Bedarf und den Abstand zu Nachbargrundstücken. Trotz dieser Einwände stimmten die Küsnachter Stimmberechtigten im Mai 2025 knapp für den Kredit über 4,3 Millionen Franken.
Gericht rügt Bewilligung
Im Zentrum des Urteils steht eine Ausnahmebewilligung für eine Fluchttreppe an der Ostfassade. Die Gemeinde hatte argumentiert, die Treppe sei betriebsnotwendig und architektonisch sinnvoll.
Das Gericht kam jedoch zum Schluss, dass keine besonderen Umstände vorlägen, die eine Unterschreitung des gesetzlichen Mindestabstands von 3,5 Metern rechtfertigen würden. Eine andere Platzierung der Treppe wäre möglich gewesen.
Überarbeitung nötig
Der Entscheid hält fest, dass sich der Mangel nicht durch eine einfache Auflage beheben lasse. Das Projekt müsse überarbeitet werden, bevor es erneut bewilligt werden könne.
Ob die Gemeinde das Urteil ans Verwaltungsgericht weiterzieht, ist derzeit offen. Eine Sprecherin der Gemeinde bestätigte gegenüber dem Tages-Anzeiger, dass das Verfahren noch laufe und keine weiteren Angaben gemacht würden.