Am Sonntag, 8. März 2026, entscheiden die Stimmberechtigten des Notariatskreises Meilen-Herrliberg über die Besetzung des Notariats für die Amtsdauer 2026–2030. Sollte kein Ergebnis erzielt werden, folgt ein zweiter Wahlgang am 14. Juni 2026.
Vorverfahren und stille Wahl
Für die Wahl gilt das Vorverfahren gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte (GPR). Werden gleich viele oder weniger Personen vorgeschlagen, als Ämter zu besetzen sind, und stimmen die Vorschläge überein, wird die Person ohne Urnenwahl als gewählt erklärt, eine sogenannte stille Wahl. Andernfalls wird an der Urne mit leeren Wahlzetteln abgestimmt.
Fristen Wahlvorschläge
Interessierte Personen können ihre Wahlvorschläge bis spätestens 17. Dezember 2025, 11.00 Uhr, beim Gemeinderat Meilen einreichen. Die Vorschläge müssen von mindestens 15 Stimmberechtigten des Notariatskreises eigenhändig unterzeichnet sein. Nach Ablauf der Frist werden die eingegangenen Vorschläge am 19. Dezember 2025 im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht.
Zweite Runde
Bis zum 29. Dezember 2025 können Wahlvorschläge noch geändert, ergänzt oder zurückgezogen werden. Für einen möglichen zweiten Wahlgang gilt: Wahlvorschläge bleiben bestehen, können aber bis zum 18. März 2026, 11.30 Uhr, angepasst werden. Das amtliche Ergebnis des ersten Wahlgangs wird am 13. März 2026 bekanntgegeben.
Wer kandidieren darf
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person mit Wohnsitz im Kanton Zürich, die über ein gültiges Wahlfähigkeitszeugnis als Notar oder Notarin verfügt. Jeder Vorschlag muss neben den Personalien auch Angaben zum Beruf, zur Adresse, zur Parteizugehörigkeit und, falls zutreffend, den Zusatz «bisher» enthalten.
Unterlagen und Rechtsmittel
Formulare für Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung Meilen (Zentrale Dienste) erhältlich oder online unter www.meilen.ch abrufbar.
Gegen den Beschluss kann innert fünf Tagen nach der Veröffentlichung schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Meilen eingelegt werden.