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Zumikon
09.11.2025
09.11.2025 07:20 Uhr

Einladung zur GV

Die Stimmberechtigten Zumikons entscheiden am 29. November 2025 über Budget, Steuerfuss und weitere zentrale Geschäfte der Gemeinde. Bild: nau.ch
An der Gemeindeversammlung vom 29. November in Zumikon werden Budget und Steuerfuss 2026, die Sanierung der Schiessanlage Breitwis sowie eine Anpassung der Behördenentschädigungen behandelt.

Der Gemeinderat Zumikon lädt die Stimmberechtigten am Samstag, 29. November 2025, um 10 Uhr in den Gemeindesaal Zumikon ein. Auf der Traktandenliste stehen das Budget 2026 mit Steuerfussfestsetzung, die Sanierung der Schiessanlage Breitwis, eine Teilrevision der Verordnung über Behördenentschädigungen sowie die Beantwortung allfälliger Anfragen gemäss §17 Gemeindegesetz.

Budget 2026

Die Finanzlage bleibt stabil. Trotz geplanter Steuerfusssenkung von 75 % auf 73 % rechnet die Gemeinde mit einem Ertragsüberschuss von 1 Million Franken. Der Gesamtaufwand liegt bei 86,32 Mio. Franken, der Ertrag bei 87,32 Mio. Franken.
Steigende Steuereinnahmen und geringere Abgaben an den Finanzausgleich tragen massgeblich zum positiven Ergebnis bei. Die Nettoinvestitionen betragen 16,89 Mio. Franken, darunter Projekte wie die Sanierung der Tiefgarage Dorfzentrum, der Neubau der Asylunterkunft und die Neugestaltung des Dorfplatzes.

Schiessanlage Breitwis

Die Kugelfangbereiche der Schiessanlage Breitwis sind im Kataster der belasteten Standorte als sanierungsbedürftig eingetragen. Die Sanierung 2026 kostet rund CHF 570’000, wovon der grösste Teil durch Beiträge von Bund und Kanton gedeckt wird. Die Nettokosten für die Gemeinde betragen voraussichtlich CHF 100’000 bis 150’000. Mit der Umsetzung werden Umweltauflagen erfüllt und die Anlage langfristig gesichert.

Behördenentschädigungen

Der Gemeinderat schlägt vor, das Sitzungsgeld von CHF 50 auf CHF 60 pro Stunde zu erhöhen. Damit soll der steigenden Arbeitsbelastung in den Behörden Rechnung getragen werden.

Zudem werden die Regelungen präzisiert, wann Sitzungsgelder ausgerichtet werden. Die Änderungen sollen per 1. Juli 2026 in Kraft treten und verursachen jährliche Mehrkosten von rund CHF 30’000 bis 35’000.

Weitere Informationen

Detaillierte Unterlagen zu allen Geschäften sind auf der Website der Gemeinde Zumikon abrufbar. Für Fragen steht das Sekretariat des Gemeinderats unter 044 918 78 40 zur Verfügung.

Gemeinde Zumikon/ Goldküste24