Die vom Volk am 18. Mai 2025 angenommene Klimastrategie bleibt in Kraft. Bereits der Bezirksrat hatte den Stimmrechtsrekurs am 25. Juni 2025 abgewiesen. Nun bestätigt auch das Verwaltungsgericht diesen Entscheid und weist die Beschwerde ab.
Gemeinderat bestätigt
Der Gemeinderat begrüsst das Urteil und fühlt sich in seinem bisherigen Vorgehen bestätigt. Damit kann die Umsetzung der Klimastrategie wie geplant fortgesetzt werden.
Möglichkeit zur Beschwerde
Aktuell läuft die 30-tägige Rechtsmittelfrist. Innerhalb dieser Frist können die Beschwerdeführenden das Urteil noch beim Bundesgericht anfechten. Bis dahin bleibt der Entscheid jedoch rechtskräftig.