Der Bundesrat hat die Anpassung des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) genehmigt. Damit sind die Rahmenbedingungen inklusive der umstrittenen Südstarts geradeaus bei Bisenlage für den Betrieb des Flughafens Zürich festgelegt. Trotz massiver Kritik aus der betroffenen Region bleibt der Entscheid bestehen.
Südstarts bei Nebel
Auch Südstarts geradeaus bei Nebel stuft der Bundesrat als sogenanntes Zwischenergebnis ein. Das bedeutet zwar noch keine sofortige Umsetzung, schafft aber planungsrechtliche Tatsachen, die künftige Flugrouten beeinflussen können.
Küsnacht betroffen
Für die rund 15’000 Einwohner von Küsnacht könnten die neuen Vorgaben Folgen haben. Fragen zur Definition von Bisenlagen, zu Flugrouten und Nachtfluglärm bleiben offen. Rechtlich lässt sich das SIL-Objektblatt selbst nicht anfechten, doch die Umsetzung in einem neuen Betriebsreglement des Flughafens Zürich schon.
«Wir werden uns wehren»
Gemeindepräsident Markus Ernst zeigt sich kämpferisch: «Der Süden des Flughafens ist mit rund 300’000 Menschen eines der am dichtesten besiedelten Gebiete der Schweiz. Zusammen mit dem Fluglärmforum Süd setzen wir alles daran, die widerrechtlichen Südanflüge zu stoppen und Südstarts zu verhindern.»