Ein Bademeister soll im Sommer 2024 einem Teenager die Badehose heruntergezogen haben, um zu prüfen, ob dieser darunter eine Unterhose trug. Hintergrund ist der in vielen Bädern unerwünschte Trend, Unterwäsche unter der Badehose zu tragen, den das ist aus hygienischen Gründen nicht erlaubt.
Vater droht mit Polizei
Der Vater des Jugendlichen reagierte empört. Er meldete den Vorfall beim Kassenpersonal und drohte dem Bademeister mit einer Anzeige. Der Beschuldigte bestritt den Vorwurf, er habe den Jugendlichen lediglich aufgefordert, die Unterhose auszuziehen und dieser habe das «freundlich akzeptiert».
Entlassung bestätigt
Das Verwaltungsgericht konnte den genauen Hergang nicht eindeutig klären, denn die Aussagen widersprachen sich stark. Dennoch kam das Gericht zum Schluss, dass die Entlassung rechtens war. Der Mann habe sich auch in anderen Situationen unangemessen verhalten, etwa als er den Arbeitsplatz für eine Stunde verliess, um das Training seines Sohnes zu leiten.
Zerrüttetes Vertrauen
Das Gericht urteilte, dass das Vertrauensverhältnis zwischen dem Bademeister und seinem Arbeitgeber bereits früh zerrüttet gewesen sei. Deshalb durfte der Vertrag während der Probezeit aufgelöst werden. Der Entscheid ist rechtskräftig.