Das Urteil, das Gerichtspräsident Jean-Claude Simmen am 25. September 2025 im Bezirksgericht Uster verkündete, liess keinen Raum für Missverständnisse. Der Angeklagte wurde wegen vorsätzlicher Tötung seines Onkels im Februar 2024 zu 13 Jahren Haft verurteilt.
Grosser Schadenersatz
Ausserdem muss er der Lebenspartnerin des Opfers rund 50’000 Franken Genugtuung und Schadenersatz bezahlen. Zudem soll die Schwester des Opfers vom Täter eine Prozessentschädigung von rund 14’000 Franken erhalten.
Die Details der Tat waren verstörend wie brutal – und werden hier nicht nochmals erwähnt.
Jetzt vors Obergericht?
Doch nun könnte der ganze Prozess wieder von vorne beginnen. Der Anwalt der Verteidigung, Lorenz Baumann, der im Prozess vergeblich versucht hatte, den Täter zum Opfer (der Umstände, der komplexen Familiensituation und eines Medikamentes) zu machen, hat Berufung angekündigt. Diese muss er nach Eingang der schriftlichen Urteilsbegründung zwar noch formaljuristisch erklären. Doch ist davon auszugehen, dass der Fall im kommenden Jahr beim Obergericht landet.
Keine Fluchtgefahr
Bemerkenswert: Weil die Richter weder Verdunklungs- noch Fluchtgefahr ausmachen, bleibt der Täter bis auf Weiteres auf freiem Fuss – und lebt damit in jenem Umfeld weiter, in dem das Tötungsdelikt begangen wurde. Daran ändert sich wohl erst etwas, wenn das Urteil rechtskräftig ist.