Der Gemeinderat Oetwil am See hat die Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2026–2030 offiziell angesetzt. Der erste Wahlgang findet am Sonntag, 8. März 2026, der zweite Wahlgang am Sonntag, 14. Juni 2026 statt. Ab sofort können Wahlvorschläge eingereicht werden.
Drei Behörden zur Wahl
Gemäss Gemeindeordnung werden 7 Mitglieder des Gemeinderates, inklusive Präsidium, 6 Mitglieder der Schulpflege und 5 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission, inklusive Präsidium neu gewählt.
Damit bietet sich engagierten Bürgerinnen und Bürgern die Chance, die Zukunft von Oetwil am See aktiv mitzugestalten.
Eingabefrist
Wahlvorschläge müssen bis spätestens 12. November 2025, 16.29 Uhr, beim Gemeinderat an der Willikonerstrasse 11 eingereicht werden. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten eigenhändig unterzeichnet sein.
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten. Neue oder angepasste Vorschläge können bis 18. März 2026 eingereicht werden. Das Ergebnis des ersten Wahlgangs wird am 13. März 2026 publiziert.
Wer darf kandidieren?
Wählbar sind alle stimmberechtigten Personen mit Wohnsitz in Oetwil am See. Auf den Wahlvorschlägen müssen Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, der Hinweis «bisher» (falls zutreffend) sowie die Parteizugehörigkeit angegeben werden. Auch der Rufname kann vermerkt werden.
Weitere Informationen
Die Formulare für Wahlvorschläge sind am Schalter der Einwohnerdienste im Gemeindehaus oder online auf der Website der Gemeinde erhältlich.
Unterlagen und Details zum Wahlverfahren finden Interessierte in der amtlichen Publikation der Wahlanordnung vom 3. Oktober 2025.
Rekursmöglichkeit
Gegen den Beschluss kann innert fünf Tagen nach Veröffentlichung schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Meilen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.