Aufgrund des Volksentscheids will die Zürcher Finanzdirektion auf die bereits angekündigte Erhöhung der Eigenmietwerte im Kanton Zürich verzichten, wie sie am Sonntagnachmittag mitteilte. Umgesetzt werden dürfte die Abschaffung frühestens 2028. Bis dann sollen die heutigen Eigenmietwerte beibehalten werden.
Umsetzung für 2026 geplant
Diese Eigenmietwerte werde aufgrund einer Weisung des Regierungsrats aus dem Jahr 2009 berechnet. Aufgrund zweier Gerichtsurteile musste der Regierungsrat diese Weisung jedoch anpassen. Die Inkraftsetzung ist für 2026 geplant. Die neue Weisung führt gegenüber heute zu höheren Eigenmietwerten.
Rückkommensantrag
Die Finanzdirektion will dem Regierungsrat nun beantragen, während der Übergangsfrist bis zur Abschaffung des Eigenmietwerts Wohneigentum bis und mit Baujahr 2025 weiterhin nach den heutigen Eigenmietwerten zu besteuern. Für Neubauten ab 2026 soll der Eigenmietwert nach der neuen Weisung 2026 berechnet werden.
Weniger Steuern
Trotz der Abschaffung des Eigenmietwerts werden Einfamilienhäuser und Stockwerkeigentum auch in Zukunft als Vermögen besteuert. Die Vermögenssteuerwerte fallen jedoch deutlich weniger ins Gewicht als der Eigenmietwert. Für deren Berechnung soll wie geplant die neue Weisung 2026 gelten.
Werte letztmals 2009 angepasst
Zu den Gerichtsentscheiden, die eine Neubewertung der Immobilien notwendig machten, kam es, weil die letzte Neubewertung 2009 stattfand. Seither sind die Immobilienpreise im Kanton Zürich kräftig gestiegen.