Seit 2011 schreibt das Gewässerschutzgesetz vor, entlang von Flüssen und Bächen verbindliche Gewässerräume zu sichern. Ziel ist es, die Natur zu schützen und eine weitere Überbauung der Ufer zu verhindern.
Küsnacht betroffen
Gestützt auf die kantonale Hochwasserschutzverordnung hat Zollikon nun die Gewässerräume im Siedlungsgebiet definiert. Davon betroffen sind auch die Grenzgewässer Düggel- und Mühlebach auf Küsnachter Gemeindegebiet.
Einwendungen geprüft
Der Entwurf lag zwischen Mai und Juli 2025 öffentlich auf. Die Baudirektion prüfte alle Einwendungen und dokumentierte die Entscheide im Einwendungsbericht.
Öffentliche Auflage
Die Verfügung zur Festlegung der Gewässerräume ist vom 26. September bis 27. Oktober 2025 in Zollikon, Zumikon, Küsnacht und der Stadt Zürich einsehbar. Zusätzlich sind die Daten im GIS-Browser des Kantons veröffentlicht.
Rekurs möglich
Wer mit der Verfügung nicht einverstanden ist, kann innert 30 Tagen Rekurs beim Baurekursgericht in Zürich einreichen.