Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Zürich soll der 44-Jährige auf seinem Bauernhof in Maur seinen Onkel nach einer kurzen verbalen Auseinandersetzung mit einem Stück Brennholz attackiert haben.
Anklage auf vorsätzliche Tötung
Die Anklage lautet auf vorsätzliche Tötung (Art. 111 StGB). Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren. Zudem soll über die Rückgabe und Vernichtung sichergestellter Gegenstände entschieden werden.
Der Angeklagte befindet sich derzeit auf freiem Fuss.