Der Gemeinderat Uetikon am See hat den 1. Wahlgang für die Amtsdauer 2026 – 2030 auf Sonntag, 8. März 2026 angesetzt. Falls nötig, folgt ein 2. Wahlgang am 14. Juni 2026. Betroffen sind sowohl die evangelisch-reformierte Kirchenpflege als auch die kommunalen Behörden.
Kirchenpflege mit fünf Sitzen
Gemäss Kirchgemeindeordnung werden fünf Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirchenpflege gewählt, einschliesslich der Präsidiumsstelle. Wählbar sind alle stimmberechtigten Personen reformierter Konfession. Ein Wohnsitz in Uetikon ist nicht zwingend erforderlich.
Gemeindebehörden im Fokus
Neben der Kirchenpflege stehen auch die kommunalen Ämter (6 Mitglieder des Gemeinderats inkl. Präsidium, 5 Mitglieder der Schulpflege inkl. Präsidium und 5 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission inkl. Präsidium) zur Wahl.
Hier gilt die Voraussetzung des politischen Wohnsitzes in Uetikon am See.
Fristen und Wahlvorschläge
Wahlvorschläge müssen bis spätestens 11. November 2025, 11.30 Uhr, beim Gemeinderat eingereicht werden. Für die Kirchenpflege gelten vorgedruckte Wahlzettel, für die Gemeindebehörden leere Wahlzettel mit Beiblatt. Eine zweite Frist zur Anpassung oder Einreichung neuer Vorschläge läuft vom 28. November bis 4. Dezember 2025.
Rechtsmittel
Gegen die Wahlanordnungen kann innert fünf Tagen Rekurs eingereicht werden. Für die Kirchenpflege kann das bei der Bezirkskirchenpflege Meilen und für die Gemeindebehörden beim Bezirksrat Meilen getan werden.