Ein vorbestrafter Russe darf trotz Eintrag im Strafregister auf den Schweizer Pass hoffen. Das Zürcher Verwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Einbürgerungsgesuch nicht allein wegen einer früheren Verurteilung abgewiesen werden darf. Damit stellt es die bisherige Praxis von Kanton und Bund infrage.
Bedingte Gefängnisstrafe
Der Mann, 1987 geboren und seit 2012 in der Schweiz, war 2018 wegen übler Nachrede, Drohung und versuchter Nötigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Das Zürcher Gemeindeamt wies sein Einbürgerungsgesuch deshalb ab. Das Verwaltungsgericht hob diese Entscheidung jedoch auf: Eine Vorstrafe bedeute nicht automatisch fehlende Integration. Vielmehr müsse stets eine Gesamtbeurteilung erfolgen, wie es auch das Bundesgericht zuletzt in ähnlichen Fällen verlangte.
Kanton gegen Gemeindeamt
Der Kanton Zürich prüft nun gemeinsam mit dem Staatssekretariat für Migration, wie die Praxis angepasst werden kann. Klar ist: Mit dem Urteil wächst der Druck auf die Politik, einheitliche Regeln im föderalen Bürgerrechtsverfahren zu schaffen.