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Kanton
22.08.2025
22.08.2025 06:45 Uhr

Ex-Polizist verurteilt

Ein ehemaliger Zürcher Kantonspolizist ist vom Bezirksgericht Affoltern wegen Diebstahls verurteilt worden. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE/URS FLUEELER
Das Bezirksgericht Affoltern hat einen ehemaligen hochrangigen Zürcher Kantonspolizisten wegen Diebstahls verurteilt.

Der Mann soll in ein Haus eingebrochen sein, in dem er zuvor nach einem Tötungsdelikt im Einsatz gewesen war. Der Ex-Polizist bestreitet die Vorwürfe.

Bedingte Strafe

Das Gericht verurteilte den 60-jährigen Schweizer zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Er muss nur ins Gefängnis, wenn er sich innerhalb der nächsten zwei Jahre erneut etwas zuschulden kommen lässt.

Portemonnaies gestohlen

Laut dem noch nicht rechtskräftigen Urteil soll der Mann im Juni 2024 in einem Einfamilienhaus in Knonau zwei Portemonnaies gestohlen haben. Wie viel Geld sich genau darin befand, konnte nicht geklärt werden. Der verurteilte Polizist gab an, es seien 1400 Franken gewesen. In seinem Büro wurden jedoch 3140 Franken beschlagnahmt.

Eine Woche zuvor hatte in dem Haus ein damals 80-jähriger Mann seine Ehefrau getötet und sich anschliessend selbst das Leben genommen. Der ehemalige Polizeioffizier war danach am Tatort im Einsatz.

Falschen Eintrag im Polizeisystem erstellt

Um den Einbruch zu vertuschen, erstellte er unter anderem einen unwahren Eintrag im Polizei-Informationssystem (Polis), wofür er zusätzlich wegen Urkundenfälschung im Amt verurteilt wurde.

Ablenkungsmanöver

Dem Eintrag zufolge war er zum Zeitpunkt des Einbruchs zufällig mit dem Auto in der Nähe der Liegenschaft unterwegs und habe dort zwei verdächtig wirkende Männer - «mutmasslich aus dem Maghreb» - gesehen. Am Haus selbst sei ihm nichts Verdächtiges aufgefallen.

Nach seiner Verhaftung einige Tage nach dem Vorfall machte er in den Einvernahmen sowie an der Gerichtsverhandlung eine abenteuerlich anmutende Version der Geschichte geltend, die das Gericht nun als «frei erfunden» einstufte.

Glaubwürdige Zeugenaussage

Das Gericht begründete den Schuldspruch unter anderem mit den glaubwürdigen Zeugenaussagen eines Nachbarn. Dieser gab unter anderem an, zur Tatzeit ein Auto mit offenem Kofferraum bei dem Haus gesehen zu haben, in das eingebrochen wurde. Bei dem Polizeieinsatz nach dem Tötungsdelikt seien die Polizisten unter anderem mit einem solchen oder einem sehr ähnlichen Modell angerückt.

Einbruchsspuren, die man dem einige Monate später fristlos entlassenen Polizisten hätte zuordnen können, wurden hingegen keine gefunden. Das überrascht allerdings wenig, denn er war unter anderem als Spezialist für Einbruchsprävention tätig und daher mit der Materie bestens vertraut.

tre