Der Gemeindepräsident Urs Mettler und der Gemeindeschreiber Reto Linder protestieren mit dem folgenden Brief an den gesamten Regierungsrat gegen den Entscheid, der noch nicht rechtsgültig ist. (Text komplett im Original, alle Zwischentitel von Goldküste24 zum besseren Verständnis eingesetzt).
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Regierungsräte
Mit dem Schreiben vom 13. März 2025 an den Regierungsrat des Kantons Zürich hat der Gemeinderat Uetikon am See auf die Dringlichkeit einer Kreditbewilligung für den Neubau der Kantonsschule Uetikon am See und die grossen, bereits getätigten Vorleistungen im Umfang von CHF 35 Mio. hingewiesen. Der Gemeinderat Uetikon am See hat erfreut den Regierungsratsbeschluss Nr. 481 vom 7. Mai 2025 über den Antrag an den Kantonsrat für die Bewilligung eines Objektkredits von CHF 233.1 Mio. (Neubau der Kantonsschule) zur Kenntnis genommen.
Warum keine Aula, Mediathek und Berufsschule?
Den damit einhergehenden Verzicht auf die Aula, die Mediathek und die Berufsfachschule können wir hingegen nicht nachvollziehen. Das Sparpotenzial soll unter Berücksichtigung aller Einsparungen CHF 80 Mio. umfassen.
Gemäss (oben genanntem) RRB Nr. 481 soll die Berufsfachschule aufgeschoben werden und der Bedarf sei nochmals zu überprüfen. Zudem wird auch geprüft, ob das bestehende Kantonsschulprovisorium im Dorfzentrum für die Berufsfachschule weiter genutzt werden kann. Auch (in einem weiteren Beschluss) RRB Nr. 751 vom 9. Juli 2025 wird auf die Weiternutzung des Mittelschulprovisoriums Uetikon am See als Berufsfachschule verwiesen.
Es gab bisher keine Verhandlungen
Der Presse war Ende Juli 2025 zu entnehmen, dass der Kanton mit der Gemeinde Uetikon am See in Verhandlung stehe für diese offenbar einseitig geplante Verlängerung des Provisoriums. Bisher wurden weder die Gemeindeverwaltung noch der Gemeinderat Uetikon am See über dieses Anliegen informiert, noch haben Verhandlungen stattgefunden.
Unklares zum Berufsschule Standort
Nach Art. 22a der Bau- und Zonenordnung (BZO) von Uetikon am See sind im Gebiet Rossweid nur Bauten und Anlagen für das Provisorium der Mittelschule zulässig. Diese Bauten dürfen nur für das Provisorium der Mittelschule benutzt werden. Eine Änderung der Nutzweise als Berufsfachschule bedingt somit einer Anpassung der kommunalen Bau- und Zonenordnung durch die Gemeindeversammlung.
Gemeindeversammlung war skeptisch
Bereits die Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2016 befürchtete, dass mit der Bewilligung zur Zonenänderung das Provisorium für eine längere Zeit dort stehen bleiben wird und fügte den erwähnten, einschränkenden Passus in die BZO ein.
Ob in Anbetracht einer fertig geplanten, neuen Berufsfachschule auf dem CU-Areal der politische Wille vorhanden ist, das bestehende Provisorium für die Kantonsschule auch für eine Berufsfachschule zu ermöglichen, scheint mehr als fraglich zu sein.
Berufsschule wird geschwächt
Zudem würde die Berufsschule Stäfa von einem Provisorium ohne Turnhalle, Mensa und Aula in ein anderes Provisorium zügeln, was die Stellung der Berufsschule im Vergleich zur Mittelschule weiter schwächen würde.
Unerträgliche Belastung
Auch stellt das Kantonsschulprovisorium Rossweid mitten im Dorfzentrum, eine erhebliche Belastung für die Infrastruktur und Bevölkerung dar, die auf Dauer nicht erträglich ist. Das Provisorium wurde ursprünglich für 500 Schülerinnen und Schüler (SuS) geplant und ist heute auf 750 SuS angewachsen. Die Gemeinde trägt diese Nachteile zu Gunsten des Neubaus auf dem CU-Areal für eine befristete Zeit; eine Verlängerung über das Jahr 2032 hinaus ist aus heutiger Sicht keine Option.
Aula und Mediathek nötig
Das Gebäude der Aula/Mediathek bildet einen integrierten Bestandteil der gesamten Bebauung und Erschliessung des ehemaligen CU-Areals, das auch die Passerelle über die SBB-Geleise und die Seestrasse als Hauptzugang vom Bahnhof und Dorfzentrum her beinhaltet.
Neben dem unbestrittenen Bedarf einer grosszügigen Versammlungsmöglichkeit für die Schule, verfügt eine Aula auch über eine identitätsstiftende, zentrale Funktion für jede Mittelschule im Kanton Zürich. Sie ist das eigentliche «Gesicht» jeder Kantonsschule.
Auch die Gemeinde braucht eine Aula
Auch die Gemeinde Uetikon am See hat ein grosses Interesse an einem Versammlungs- und Veranstaltungsaal in der geplanten Grösse der Aula. Aufgrund des Bevölkerungswachstums ist der bestehende Riedstegsaal im Dorfzentrum zu klein und es muss für grössere Gemeindeversammlungen regelmässig mit viel Aufwand in die Turnhalle ausgewichen werden.
Wie bei der Planung der Aula mehrfach erwähnt und angeboten, könnte sich der Gemeinderat eine Kostenbeteiligung oder ein Miteigentum an der Aula sehr gut vorstellen und ist für Verhandlungen offen.
Planungsgewinn verheimlicht
Im Kaufvertrag zwischen dem Kanton Zürich und der Gemeinde Uetikon am See vom 20. Oktober 2016 ist geregelt, dass bei der Auflösung des Miteigentums (geplant 2026) dem Kanton Zürich ein Mehrwertausgleich (Ausgleichszahlung für höheren Landwert nach Entwicklung) nach heutiger Berechnung von rund CHF 50 Mio. zu bezahlen ist. Dieser ausserordentliche Planungsgewinn des Kantons Zürich ist weder im RRB Nr. 481 oder RRB Nr. 751 aufgeführt, noch wurde er in der Kommunikation und Argumentation nach Aussen thematisiert, obwohl dieser einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung der Aula und Berufsfachschule beisteuert.
Gemeinde wollte vorwärts machen
Am 1. Juli 2025 präsentierten Vertreterinnen und Vertreter der Baudirektion der Bevölkerung von Uetikon am See das Bauprojekt für die neuen Kantonsschulgebäude anlässlich der Einreichung des Baugesuchs, basierend auf dem Architekturwettbewerb für eine Kantons- und Berufsfachschule.
Geplant war, dass das ursprüngliche Projekt eingegeben wird im Wissen darum, dass der Kantonsrat aufgrund des RRB Nr. 481 vom 7. Mai 2025 noch zu entscheiden haben wird, ob die Aula und Berufsfachschule tatsächlich gebaut werden.
Die Idee hinter dieser Strategie war, dass das Projekt – im Hinblick auf die langwierigen Baubewilligungsverfahren - keine Zeitverzögerung erfahren sollte und die Verantwortlichen das Weglassen von Elementen (im Sinne des Regierungsrates) mit einer weiteren Projektänderung (zu einem späteren Zeitpunkt) hätten bewerkstelligen werden können.
Baugesuch wird verschleppt
Wie die Gemeinde erfahren hat, wird jetzt mit der Eingabe des Baugesuchs zugewartet, bis der Kantonsrat über das Projekt befunden hat. Dies und die nachfolgende Umplanung vor der Baueingabe wird Zeit und Geld kosten.
Eine nochmalige Verschiebung der Eröffnung der Kantonsschule ins Jahr 2033 ist deshalb mehr als wahrscheinlich.
Der Gemeinderat Uetikon am See bittet den Regierungsrat des Kantons Zürich, den Sachverhalt und die geplanten Sparmassnahmen, Verzicht auf eine Aula/Mediathek und Verschiebung des Neubaus der Berufsfachschule nochmals unter Berücksichtigung der erwähnten Punkte zu prüfen und steht für Verhandlungen jederzeit zur Verfügung.