Die 68-jährige Frau leitete zehn Jahre lang eine private Pflegefirma - und bereicherte sich auf verbrecherische Art und Weise. Dies geht aus einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat hervor.
Obwohl gesetzlich vorgeschrieben ist, dass nur ausgebildete Pflegekräfte bestimmte Aufgaben übernehmen dürfen, setzte die Geschäftsführerin auch Mitarbeitende ohne anerkannte Ausbildung ein. Dadurch entstand laut Strafbefehl ein Schaden von mindestens 41’500 Franken – die tatsächliche Summe dürfte höher liegen.
Hohe Geldstrafe
Die Frau erhielt eine bedingte Geldstrafe von 12’600 Franken, zuzüglich Verfahrenskosten. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.