Als Treuhänder soll der Verurteilte einer ehemaligen Klientin rund eine Million Franken in Form von Goldmünzen und Bargeld gestohlen haben. Zudem wurde er wegen Covid-Kredit-Betrugs und Urkundenfälschung schuldig gesprochen.
Auch hohe Busse
Das Obergericht reduzierte jedoch die vom Bezirksgericht ursprünglich verhängte Strafe deutlich: Statt dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe muss der Mann nur noch drei Jahre absitzen, wovon 15 Monate unbedingt sind. Die restlichen 21 Monate sind auf Bewährung ausgesetzt.
Neben der Freiheitsstrafe wurde auch eine Geldstrafe verhängt. Diese beträgt 180 Tagessätze à 200 Franken, also insgesamt 36'000 Franken.
Freispruch in Sachen Misswirtschaft
Einzig vom Vorwurf der Misswirtschaft wurde der Verurteilte vom Obergericht freigesprochen – im Gegensatz zum Bezirksgericht. Das Urteil wurde schriftlich eröffnet, eine mündliche Begründung des Gerichts liegt nicht vor. Es ist zudem noch nicht rechtskräftig: Der Mann hat die Möglichkeit, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen.