Die beiden Beschuldigten sind grundsätzlich geständig, weshalb der Gerichtsprozess im abgekürzten Verfahren durchgeführt wird. Sie einigten sich also mit der Staatsanwaltschaft auf einen Urteilsvorschlag, der nun zum Urteil erhoben werden soll.
Lange Haftstrafen gefordert
Die Staatsanwaltschaft fordert in den Anklageschriften für einen Handwerker eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten, für den anderen eine von 18 Monaten - jeweils bedingt mit einer Probezeit von zwei Jahren. Sie sollen unter anderem der mehrfachen Urkundenfälschung, der qualifizierten Geldwäscherei und der mehrfachen Gehilfenschaft zur qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig gesprochen werden.
Erfundene Aufträge
Ein heute 58-jähriger Schweizer führte mit seinem Einzelunternehmen regelmässig Aufträge für eine Zürcher Baugenossenschaft aus. Mitte 2010 baten ihn der in der Zwischenzeit verstorbene Präsident und der frühere Geschäftsführer der Genossenschaft laut Anklageschrift, zwei Konten zur Verfügung zu stellen, über die fiktive Leistungen des Unternehmens abgerechnet werden konnten - was er auch tat.
Zahlungen zum Eigennutz
Die telefonisch angekündigten Überweisungen hob der Beschuldigte - wie angeordnet - bar ab und übergab sie den beiden Männern. Später überliess er den Genossenschaftschefs die Bankkarten, mit denen sie die Bargeldbezüge selbst vornahmen. Sie verwendeten das Geld für ihre eigenen Zwecke, was dem Beschuldigten laut Anklageschrift bewusst war.