Für die zurücktretende Véronique Gerber aus der Sozialbehörde Meilen wird eine Nachfolge gesucht. Die Ersatzwahl betrifft den verbleibenden Zeitraum der laufenden Amtsperiode von 2022 bis 2026. Interessierte Personen können sich zur Wahl stellen lassen – unter klar definierten Bedingungen.
Frist für Wahlvorschläge
Gemäss Gemeindeordnung und dem Gesetz über die politischen Rechte müssen Wahlvorschläge bis spätestens Mittwoch, 16. Juli 2025, beim Gemeinderat Meilen eingereicht werden.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde Meilen. Der Wahlvorschlag muss Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf und Adresse der kandidierenden Person enthalten. Zusätzlich können Rufname und Parteizugehörigkeit angegeben werden.
15 Unterschriften
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten aus Meilen eigenhändig unterzeichnet sein. Für die Gültigkeit müssen Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse der Unterzeichnenden vollständig angegeben werden.
Wichtig: Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Ein Rückzug der Unterschrift ist nicht möglich. Die Vorschläge können zudem mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Ein- oder Mehrfachvorschlägen
Nach Ablauf der Einreichungsfrist werden die provisorischen Wahlvorschläge veröffentlicht. Innerhalb einer zweiten Frist von sieben Tagen – gerechnet ab der Publikation – können Vorschläge geändert, zurückgezogen oder neu eingereicht werden.
Liegt nach dieser Frist nur ein gültiger Wahlvorschlag vor, erfolgt eine stille Wahl. In diesem Fall wird keine Abstimmung durchgeführt. Wenn mehrere Wahlvorschläge vorliegen, findet die Urnenwahl am Sonntag, 28. September 2025, statt.
Ein möglicher zweiter Wahlgang ist auf den 30. November 2025 angesetzt.
Formulare und Rekursmöglichkeiten
Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung, Zentrale Dienste, erhältlich. Telefonisch unter 044 925 92 54 oder per E-Mail an
praesidiales@meilen.ch.
Zusätzlich stehen die Formulare online auf der Website der Gemeinde Meilen unter www.meilen.ch zur Verfügung (Rubrik Politik – Wahlen/Abstimmungen – 28. September 2025).
Gegen die Wahlanordnung kann innert fünf Tagen nach Veröffentlichung schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Meilen, Dorfstrasse 38, 8706 Meilen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.