In der Schulpflege Meilen wird ein Sitz frei. Nach dem Tod von Martin Hegglin ist eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2022–2026 zu bestimmen. Die Gemeinde ruft nun zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf.
Bis spätestens Mittwoch, 16. Juli 2025, müssen diese beim Gemeinderat Meilen an der Dorfstrasse 100 eingereicht werden. Die Wahl erfolgt gemäss Artikel 8 der Gemeindeordnung und den Paragrafen 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR).
Wählbar sind
Zur Wahl kann jede stimmberechtigte Person mit politischem Wohnsitz in Meilen vorgeschlagen werden. Die Gemeindeordnung verlangt die Angabe von Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf und Adresse.
Zusätzlich können auch der Rufname sowie die Parteizugehörigkeit auf dem Wahlvorschlag vermerkt werden. Die Formvorgaben sind verbindlich und sollen die Transparenz und rechtliche Gültigkeit der Vorschläge sichern.
15 Unterschriften erforderlich
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 stimmberechtigten Personen aus Meilen unterzeichnet werden. Diese müssen ihren Namen, Vornamen, das Geburtsdatum und ihre Adresse angeben und eigenhändig unterzeichnen.
Die Unterschriften sind bindend – ein Zurückziehen ist nicht möglich. Auch darf jede Person nur einen Vorschlag unterzeichnen. Wahlvorschläge können zudem mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Wahlvorschlag
Nach Ablauf der Einreichefrist werden die provisorischen Wahlvorschläge veröffentlicht. Anschliessend beginnt eine siebentägige zweite Frist, innerhalb der Änderungen oder Rückzüge möglich sind. Auch neue Vorschläge dürfen eingereicht werden.
Liegt nach dieser Frist nur ein Wahlvorschlag vor, kommt es zu einer stillen Wahl. Bei mehreren Vorschlägen wird am 28. September 2025 eine Urnenwahl durchgeführt. Sollte ein zweiter Wahlgang nötig sein, ist dieser für den 30. November 2025 angesetzt.
Formulare und Rekursmöglichkeit
Die erforderlichen Formulare sind bei der Gemeindeverwaltung (Zentrale Dienste, Tel. 044 925 92 54, E-Mail: praesidiales@meilen.ch) erhältlich. Alternativ können sie online unter www.meilen.ch (Rubrik Politik – Wahlen/Abstimmungen – 28. September 2025) heruntergeladen werden.
Gegen die Wahlanordnung kann innert fünf Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Meilen, Dorfstrasse 38, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.