Der Staatsanwalt fordert eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und vier Monaten für Brian Keller. Am Freitag trat er am Bezirksgericht Zürich mit einer ambivalenten Einschätzung des 29-Jährigen auf, zwar habe Keller eine brutale Gewalttat begangen, doch gleichzeitig bemühe er sich um einen Neuanfang.
Gewaltsame Auseinandersetzung
Keller war im Mai 2024 gewaltsam auf seinen Kontrahenten losgegangen, einen ebenfalls vorbestraften Mann mit dem Spitznamen «Skorp». Laut Anklage versetzte Keller seinem Gegenüber zunächst einen Faustschlag ins Gesicht. Als «Skorp» am Boden lag, folgten fünf weitere wuchtige Schläge. «Skorp» erlitt komplexe Brüche im Gesichtsschädel sowie eine Gehirnerschütterung.
Lob trotz Tat
Trotz dieser schweren Tat attestierte der Staatsanwalt Keller gewisse Fortschritte. Deshalb wolle er nicht nur Strafe, sondern auch «ein gewisses Lob» aussprechen.
Brian Keller abwesend
Der Prozess fand unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt. Ein grösseres Polizeiaufgebot war rund um das Gerichtsgebäude präsent. Brian Keller war selbst nicht anwesend. Er wurde von der Verhandlung dispensiert. Sein Opfer hingegen wurde direkt aus dem Gefängnis zum Gericht geführt. Das Urteil steht noch aus.
(Quelle: Keystone-SDA)