Die Zürcher Rottweiler-Halterinnen und -Halter lassen sich offenbar Zeit mit dem neu eingeführten Haltegesuch für ihre Vierbeiner: Erst jeder oder jede sechste hat beim Veterinäramt ein Gesuch gestellt, den Hund weiterhin halten zu dürfen.
Noch bis Ende Juni
Bis Ende Juni haben die Halterinnen und Halter noch Zeit, den Antrag einzureichen. Verpassen sie die Frist, machen sie sich strafbar. Im Kanton Zürich sind rund 350 Rottweiler registriert.
Mehrere Angriffe gegen Kinder
Weil im vergangenen Jahr mehrere Kinder von Rottweilern angegriffen wurden, entschied die Regierung, die Anschaffung dieser Rasse auf Anfang 2025 zu verbieten. Wer bereits einen Rottweiler besitzt, braucht eine Bewilligung und muss mit dem Hund zum Wesenstest.
Besuchskontrolle zu Hause
Zudem wird jemand vom Veterinäramt eine Besuchskontrolle bei den Haltern zu Hause durchführen. Die neue Regelung gilt auch für Mischlingshunde mit mehr als 10 Prozent Rottweiler-Anteil.
«Versteckte Haltung»
Das Halteverbot wird bald auch Thema im Kantonsrat: Ein Bürger, der als Hundetrainer arbeitet, fordert in einer neuen Einzelinitiative die Aufhebung des Rasseverbots.
Ein solches Verbot sei verallgemeinernd und verkenne sowohl den aktuellen Stand der Wissenschaft als auch die langjährige Erfahrung vieler Fachpersonen, schrieb der Hundetrainer in seinem Vorstoss. Ein generelles Halteverbot schaffe keine Sicherheit, sondern führe zu versteckter und mangelhafter Unterbringung dieser Tiere.