Die Gemeindeversammlung vom Montag, 16. Juni 2025 beginnt um 20:15 Uhr und findet in der reformierten Kirche Meilen statt. Vorgängig bietet sich während der Informations- und Fragestunde um 19:00 Uhr Gelegenheit, über Aktuelles orientiert zu werden und dem Gemeinderat Fragen zu stellen.
Neben der Jahresrechnung 2024 befinden die Stimmbürger an der Gemeindeversammlung über vier weitere Geschäfte.
Bahnhof Herrliberg-Feldmeilen
Die Gemeinden Meilen und Herrliberg und die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) beabsichtigen, das Areal des Bahnhofs Herrliberg-Feldmeilen gemeinsam zu entwickeln. Ziel ist eine räumliche Aufwertung und die Verbesserung des Busbetriebs.
Das Gesamtprojekt zur Arealentwicklung umfasst drei voneinander abhängige Teilprojekte:
– privater Gestaltungsplan «Seeterrasse»
– städtebaulicher Vertrag
– Teilerschliessungsplan
Diese drei Geschäfte gelten nur dann als beschlossen, wenn die Gemeindeversammlung allen drei Vorlagen zustimmt.
Gestaltungsplan «Seeterrasse»
Der private Gestaltungsplan regelt die zulässige Bebauung, Nutzung und Erschliessung. Er sichert die Qualitäten des Richtprojekts grundeigentümerverbindlich ab.
Der Plan legt einen hohen Qualitätsstandard fest und bildet eine zentrale Grundlage für die Aufwertung des Areals. Geplant sind vielfältige Nutzungen, attraktive Freiräume und ein moderner Bushof.
Städtebaulicher Vertrag
Der städtebauliche Vertrag regelt Landabtretung, Bereinigung und Begründung von Dienstbarkeiten sowie Ausgleichs- und Erschliessungsregelungen.
Er legt fest, wie die Bauten im Geltungsbereich realisiert werden können. Die Projektkosten werden auf 25 Mio. Franken veranschlagt und durch Bundesbeiträge möglicherweise reduziert.
Herrliberg trägt 22 % der Kosten (rund 5,49 Mio. Franken), die SBB 40 % (rund 9,99 Mio. Franken) und Meilen übernimmt 38 % (rund 9,52 Mio. Franken).
Der Teilerschliessungsplan regelt die Situation des Bushofs und die neue Führung der General-Wille-Strasse. Er definiert auch die Kostenaufteilung zwischen SBB und den Gemeinden.
Für Meilen betragen die Kosten knapp 10 Mio. Franken. Laut § 92 Abs. 2 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes gelten damit die Kosten für Strassen, Bushof, Veloinfrastruktur und Kanalisation als bewilligt.
ICT-Anschluss Gemeinde Erlenbach
Mit der fortschreitenden Digitalisierung steigen die Anforderungen an eine stabile und sichere ICT-Umgebung. Ein gemeindeübergreifender Zusammenschluss bringt Vorteile.
Die Informatik-Organisation der Gemeinde Meilen soll künftig auch die Informatik der Gemeinde Erlenbach betreuen – mit Ausnahme des Schulbereichs.
Die Kosten werden über einen Verteilschlüssel aufgeteilt. Erlenbach übernimmt 30 % der gemeinsamen ICT-Kosten. Für Meilen entstehen dadurch trotz zusätzlicher Aufgaben keine Mehrkosten.
Die grössere Organisation stärkt das Fachwissen, verbessert die Vertretungssituation und erhöht die Verhandlungsmacht gegenüber Lieferanten.