- Kolumne von Dr. Philipp Gut
Es wird die wichtigste Volksabstimmung seit Jahrzehnten sein. Aber das Volk soll dabei möglichst wenig zu sagen haben. Dies hat der Bundesrat beschlossen.
Er will das Rahmenabkommen 2.0 mit der EU bloss dem fakultativen Referendum unterstellen. Das bedeutet, dass ein einfaches Volksmehr genügt.
«Taktisches Element»
Das Ständemehr, also die Zustimmung einer Mehrheit der Kantone, braucht es dann nicht. Damit setzt der Bundesrat die Hürden für eine Annahme des Rahmenabkommens 2.0 bewusst nach unten.
Aussennminister Ignazio Cassis hat vor den Medien zugegeben, dass dabei auch ein «taktisches Element» eine Rolle spiele. Im Klartext: Der Bundesrat will die Chancen für ein Ja erhöhen und die Gegner schwächen.
Eingriff in Grundordnung der Eidgenossenschaft
Dieser Entscheid ist völlig verfehlt. Bei so einer wichtigen Abstimmung müsste der Bundesrat darauf pochen, dass sie die grösstmögliche demokratische Legitimität erhält. Die Ausschaltung der Kantone ist das Gegenteil davon.
Auch verfassungsrechtlich hält dieses Vorgehen nicht stand. Die institutionelle Anbindung der Schweiz an Brüssel samt der Unterordnung unter fremdes Recht und fremde Richter stellt einen denkbar schweren Eingriff in die Grundordnung der Eidgenossenschaft dar. Ein derart einschneidender völkerrechtlicher Vertrag darf nicht husch, husch durchgemogelt werden.
Doppelter Demokratieabbau
Die Ironie des Vorgangs ist mit Händen zu greifen: Die Unterwerfung unter der EU würde unsere halbdirekte Demokratie massiv abbauen. Und um diesen Demokratieabbau zu erleichtert, baut der Bundesrat schon auf dem Weg dorthin die Demokratie ab.