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28.04.2025
29.04.2025 07:49 Uhr

Flüchtige Schwarzfahrer verurteilt

Der Vorfall endete für die Täter mit einer Verurteilung durch die Staatsanwaltschaft See/Oberland. Bild: KI
Vier junge Männer flüchten ohne Billett aus der S7 bei Uerikon. Jetzt wurden sie von der Staatsanwaltschaft See/Oberland verurteilt.

Das Zugpersonal in der Zürcher S-Bahn ist täglich schwierigen Situationen ausgesetzt. Insbesondere bei Kontrollen von Fahrgästen ohne gültiges Ticket kommt es oft zu Auseinandersetzungen. Lügen und Ausflüchte sind ebenso an der Tagesordnung wie hitzige Diskussionen. Immer wieder eskalieren solche Vorfälle bis hin zu Fluchtversuchen oder Gewalt.

Eine Auseinandersetzung auf der S7 zwischen Schwarzfahrern und Zugbegleitern zeigt, wie belastend der Alltag im öffentlichen Verkehr sein kann. Der Vorfall hatte strafrechtliche Konsequenzen für die Beteiligten.

Verurteilung durch Staatsanwaltschaft

Vier Männer im Alter zwischen 18 und 24 Jahren wurden von der Staatsanwaltschaft See/Oberland per Strafbefehl verurteilt. Ihnen wird Hinderung einer Amtshandlung vorgeworfen. Einer der Männer musste sich zusätzlich wegen Gewalt oder Drohung gegen Behörden und Beamte verantworten.

Die Gruppe stammte aus Rumänien und hatte keinen Wohnsitz in der Schweiz. Sie waren am Bahnhof Stadelhofen in eine S-Bahn Richtung Rapperswil eingestiegen – ohne gültiges Billett.

Weigerung bei Kontrolle

Während der Fahrt wurden die Männer von zwei Zugbegleiterinnen und einem Zugbegleiter kontrolliert. Drei von ihnen weigerten sich, sich auszuweisen. Lediglich ein Mann übergab seinen Ausweis einer der SBB-Angestellten. Die Situation spitzte sich zu, als der Zug den Bahnhof Uerikon erreichte.

Einer der Männer packte die Zugbegleiterin am Arm, verdrehte ihr das Handgelenk und entriss ihr den zuvor übergebenen Ausweis. Anschliessend flüchteten alle vier Männer aus der S-Bahn.

Festnahme und finanzielle Folgen

Nach ihrer Flucht konnten die Männer von den Behörden festgenommen werden. Zwei Tage verbrachten sie in Haft. Zusätzlich dürften sie von den SBB mit einem sogenannten «Zuschlag» belegt worden sein. Offiziell wird dieser Betrag nicht als Busse bezeichnet. Wer ohne Ticket reist, muss 100 Franken bezahlen.

Neben der finanziellen Strafe leitete die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren wegen der Handlungen gegenüber dem Zugpersonal ein. Dieses endete mit einer für die Täter milden Strafe.

Bedingte Geldstrafen

Am Ende kamen die Männer glimpflich davon. Laut Strafbefehl wurden sie lediglich zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Diese müssen sie nur bezahlen, falls sie innerhalb der nächsten zwei Jahre erneut eine Straftat begehen.

Trotz der Anwendung von Gewalt gegenüber dem Zugpersonal fielen die strafrechtlichen Konsequenzen für die vier Täter vergleichsweise gering aus. Der Vorfall verdeutlicht einmal mehr die Risiken, denen Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter im Alltag ausgesetzt sind.

Goldkueste24