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Hombrechtikon
15.04.2025
16.04.2025 06:54 Uhr

Betrunkener löste Brand aus

Der betrunkene Mieter liess einen Topf auf dem Herd stehen, wodurch ein Brand ausbrach. Bild: KI
Ein betrunkener Mieter liess einen Topf auf dem Herd stehen. Die Küche brannte aus, neun Personen wurden evakuiert. Nun ist der Mann rechtskräftig verurteilt.

Ein Brand in einem Mehrfamilienhaus an der Heusserstrasse in Hombrechtikon rief im vergangenen September die Feuerwehren von Hombrechtikon und Stäfa auf den Plan. Mehrere Einsatzfahrzeuge rückten am Freitagabend aus, nachdem in einer Wohnung ein Feuer ausgebrochen war. Die Feuerwehr rettete einen Mieter über den Balkon und evakuierte neun weitere Personen über das Treppenhaus.

Das Feuer, das in der Küche des Mannes entstand, konnte zwar rasch gelöscht werden. Dennoch war die Wohnung aufgrund der starken Rauchentwicklung vorerst unbewohnbar. Der betroffene Mieter wurde mit einer Rauchgasvergiftung ins Spital gebracht.

Brandursache ermittelt

Die Ursache des Feuers war zunächst unklar. Inzwischen haben Spezialisten der Kantonspolizei die Hintergründe rekonstruiert. Wie aus einem kürzlich erlassenen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft See/Oberland hervorgeht, hatte der 41-jährige Mieter einen Topf mit Öl auf der eingeschalteten Herdplatte vergessen.

Das überhitzte Öl entzündete sich und setzte die Küche in Brand. Als der Mann den Vorfall bemerkte, war das Feuer bereits zu weit fortgeschritten, um es selbst löschen zu können. Der entstandene Sachschaden beläuft sich laut Strafbefehl auf 31’000 Franken.

Hoher Alkoholwert

Zum Zeitpunkt des Vorfalls war der Mieter stark alkoholisiert. Die Ermittlungen ergaben einen Blutalkoholwert von 3,5 Gewichtspromille. Ein derart hoher Wert gilt als lebensbedrohlich und kann zu einer Lähmung des Atemzentrums führen. In diesem Zustand dürfte der Mann kaum noch in der Lage gewesen sein, seine Handlungen bewusst zu steuern.

Strafe wegen Fahrlässigkeit

Wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst wurde der Rumäne nun verurteilt. Die Staatsanwaltschaft berücksichtigte bei der Strafzumessung den stark verminderten Schuldfähigkeitsgrad infolge der Alkoholisierung. Der Mann erhielt eine bedingte Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 30 Franken, bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Zusätzlich muss er eine Busse in Höhe von 500 Franken sowie Verfahrenskosten in der Höhe von 1300 Franken bezahlen.

Goldkueste24