Die Gesundheitsdirektion Zürich hat die kantonale Umsetzung des Gesundheitsberufegesetzes (GesBG) überarbeitet. Ein externes Rechtsgutachten zeigte, dass den Kantonen bei der Anwendung der neuen Vorschriften Spielraum bleibt. In enger Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden wurde nun eine pragmatische Lösung erarbeitet, die Patientensicherheit gewährleistet und bürokratische Hürden minimiert.
Einheitliche Vorgaben
Seit dem 1. Februar 2020 gelten in der Schweiz einheitliche Vorgaben für Gesundheitsberufe wie Pflege, Physiotherapie oder Hebammenwesen. Mit dem Ablauf der fünfjährigen Übergangsfrist am 1. Juli 2025 benötigen in Zürich nun bestimmte Fachkräfte eine Berufsausübungsbewilligung, vor allem in leitenden Positionen im ambulanten und stationären Bereich. Organisationen müssen bis Ende Juni melden, wer unter die neue Regelung fällt.
Kritik an erster Umsetzung
Die ursprünglich geplante Umsetzung sorgte für Kritik, da Unklarheiten bestanden. Eine externe Überprüfung zeigte Schwachstellen im Projektmanagement und in der Kommunikation auf. Daraus wurden nun Lehren gezogen.