Die Videoüberwachung soll sich auf rein polizeiliche Zwecke beschränken, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte. Auf eine kantonale Regelung verzichtet er. Die automatisierte Fahndung hätte vorbeifahrende Fahrzeuge samt Kennzeichen und Insassen erfasst. Fast zeitgleich wäre ein Abgleich mit den Fahndungsregistern vorgenommen worden.
Luzerner Version zurückgewiesen
Das Bundesgericht wies im Oktober 2024 jedoch eine entsprechende Luzerner Version zurück. Ein solches System, das in erster Linie der Strafverfolgung diene, greife in die Kompetenz des Bundes ein. Solche Überwachungsmassnahmen bedürften einer Grundlage in der eidgenössischen Strafprozessordnung.
Einsatz bei schweren Straftaten
Noch im September 2024 stellte Sicherheitsdirektor Mario Fehr (parteilos) die automatisierte Fahrzeugfahndung vor. Künstliche Intelligenz (KI) solle helfen, Kriminelle zu finden, die mit dem Auto unterwegs sind: Eine KI hätte Kontrollschilder künftig per Überwachungskamera erkennen und automatisch mit der Fahndungsdatenbank abgleichen können, hiess es damals.
Datenschutz als Knackpunkt
Geplant war diese Technik nicht nur bei mutmasslichem Terrorismus, sondern auch bei anderen schweren Straftaten wie Kindesentführungen. Der Datenschutz sei gewährleistet, versicherte Fehr.
Im revidierten Polizeigesetz sind nun mehrere Einschränkungen vorgenommen worden. Diese betreffen auch die Informationsbeschaffung im virtuellen Raum und die elektronische Zusammenarbeit mit ausserkantonalen Behörden und dem Bund.
Zurück an die Kommision
Das revidierte Gesetz geht nun an die zuständige Kommission und wird danach im Kantonsrat beraten.