Gemäss dem Strafbefehl, gegen den die Beschuldigte Einsprache erhoben hat, war die damals 20-jährige Studentin an der Aktion vom 12. Mai 2022 beteiligt, bei der Aktivisten von «Klimastreik Schweiz» die Zufahrt zum Tanklager in Rümlang blockierten.
Die Zufahrt mit Bambus versperrt
Dazu stellten die Aktivisten unter anderem Gerüste aus Bambusrohren auf und versperrten die Zufahrt mit Seilen und Transparenten. Während vier Aktivisten auf die Gerüste kletterten, um zu verhindern, dass diese einfach weggeräumt werden konnten, bildeten andere Teilnehmer die "Bodencrew" - darunter auch die Beschuldigte.
Tatbestand als nicht erfüllt
Das Gericht sah den Tatbestand der Nötigung als nicht erfüllt an, wie die zuständige Einzelrichterin bei der Urteilseröffnung am Freitagnachmittag sagte. Die Beweise würden für eine Verurteilung nicht ausreichen.
Zufahrt immer gewährleistet
Das Gericht ging aufgrund von Videoaufnahmen davon aus, dass die Zu- und Wegfahrt zum Tanklager nur während zwei bis drei Minuten tatsächlich blockiert gewesen sei. Das sei zu wenig für eine Verurteilung wegen Nötigung.
In der Medienmitteilung, welche die Kantonspolizei Zürich nach dem Vorfall verschickte, hiess es sogar, dass die Zufahrt zur Tankanlage während der gesamten Dauer der Aktion gewährleistet gewesen sei.