Dem Prozess blieb der Angeklagte aber fern. Bereits zum ersten Prozesstermin war er unentschuldigt nicht erschienen. Weil er diesem Verhalten nun auch bei der zweiten Vorladung treu geblieben ist, wird in Abwesenheit gegen ihn verhandelt und ein Urteil gefällt.
Bluterguss auf der Wange
Die Staatsanwältin muss im Einzelrichterverfahren nicht vor Gericht erscheinen. Laut ihrer Anklage fügte der Lehrling im August 2023 dem Kind einen sechs mal sechs Zentimeter grossen Bluterguss an der Wange zu. Auf welche Art und Weise ist nicht geklärt.
In Abwesenheit verurteilt
Der Einzelrichter verurteilt den abwesenden Beschuldigten zu einer Gesamtstrafe von 100 Tagessätzen à 30 Franken wegen einfacher Körperverletzung und einer widerrufenen Vorstrafe.
Die Geldstrafe wird vollzogen. Der 23-jährige Italiener muss 3000 Franken bezahlen. Hinzu kommen nochmals 3100 Franken Gerichtsgebühren und die Kosten des Vorverfahrens. Das Kind erhält eine Genugtuung von 500 Franken zugesprochen.