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18.02.2025
18.02.2025 08:19 Uhr

Höhere Tarife für laute Flieger

Geplante Erhöhung der Lärmzuschläge soll für leiseren und pünktlicheren Flugbetrieb sorgen. Bild: zVg
Die Flughafen Zürich AG beantragt höhere Lärmzuschläge und eine Neueinteilung der Lärmklassen. Ziel ist es, Verspätungen zu reduzieren und leisere Flugzeuge zu fördern.

Die Flughafen Zürich AG hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein Gesuch eingereicht. Dieses sieht eine Erhöhung der Lärmzuschläge vor, insbesondere in den sensiblen Nachtstunden. Gleichzeitig sollen die Lärmklassen neu eingeteilt werden.

Verspätungen reduzieren

Diese Massnahmen sollen die Verspätungssituation verbessern. Gemäss Lärmschutz-Verordnung des Bundes sind die Lärmimmissionen in der Nacht teilweise zu hoch. Der Flughafen muss daher reagieren.

Erhöhung der Nachtgebühren

Eine der zentralen Massnahmen ist die Anpassung der Lärmzuschläge. Besonders Starts nach 23:00 Uhr und Landungen nach 23:15 Uhr sollen teurer werden. Ein zusätzlicher Gebührenanstieg ab 23:15 Uhr soll Airlines dazu bewegen, Verspätungen zu vermeiden.

Bis 23:30 Uhr ist ein bewilligungsfreier Verspätungsabbau möglich. Danach gelten strengere Regeln.

Neue Lärmklassen und Tagesgebühren

Das bestehende Lärmgebührenmodell wurde zuletzt vor mehr als zehn Jahren angepasst. Nun sollen Flugzeugtypen anhand der Lärmmessdaten von 2023 neu in fünf Klassen eingeteilt werden.

Auch die Tageslärmgebühren sollen steigen. Dies soll die Fluggesellschaften zur Modernisierung ihrer Flotten animieren. Besonders die Anschaffung der leiseren A320neo-Modelle wird gefördert.

Internationale Vorgaben

Die Lärmzuschläge in Zürich sind bereits im internationalen Vergleich hoch. Das SIL-Objektblatt, das derzeit in der Vernehmlassung ist, sieht längerfristig eine Verdreifachung der Zuschläge für Starts nach 23:00 Uhr vor.

Damit soll langfristig eine bessere Steuerung des Nachtflugbetriebs erreicht werden. Gleichzeitig bleibt die Verbindung der Schweiz mit internationalen Destinationen gesichert.

Entscheid des BAZL erwartet

Da es sich um eine Sanierungsmassnahme gemäss Umweltschutzgesetz handelt, werden die neuen Lärmgebühren nicht im regulären Verfahren festgelegt. Das BAZL wird über den Antrag der Flughafen Zürich AG entscheiden.

Anschliessend sollen die Gebühren ins reguläre Verfahren zur Anpassung der Flughafengebühren einfliessen. Dieses startet voraussichtlich im April 2025.

Spannungsfeld 

Der Flughafen Zürich verfügt über eine Konzession des Bundes, um die Schweiz optimal an die Welt anzubinden. Mit rund 200 Direktverbindungen erfüllt er diese Aufgabe. Gleichzeitig unterliegt er strengeren Auflagen als vergleichbare Flughäfen.

Durch die Anpassung der Lärmgebühren sollen Verspätungen reduziert und leisere Flugzeugtypen gefördert werden. Dies kommt sowohl der Umwelt als auch den Anwohnern zugute.

Flughafen Zürich AG/ Zuerich24