Der Vorfall liegt schon dreieinhalb Jahre zurück: Am 25. August 2021 verständigte ein privater Sicherheitsmann die Stadtpolizei Zürich. Er sollte im Friesenberg-Quartier ein Hausverbot gegen Jugendliche aussprechen. Diese hielten sich bei einer Tiefgarage auf, die als Brennpunkt für Vandalismus und Drogenhandel galt.
Dieser Sachverhalt geht aus einem Strafbefehl des Zürcher Bezirksgerichts hervor.
Die Polizei war notwendig, um die Personalien der Jugendlichen festzustellen. Was in der Folge bei der Tiefgarage und auf einer Polizeiwache geschah.
Vorwurf des Amtsmissbrauchs
Eine Beamtin und vier Beamte der Stadtpolizei Zürich im Alter von 34 bis 49 Jahren sitzen wegen des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs als Beschuldigte vor einem Einzelrichter.
Die zuständige Staatsanwältin verlangt für alle je eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen und wirft ihnen vor, bei der Verhaftung sowie der späteren erkennungsdienstlichen Behandlung eines dunkelhäutigen Jugendlichen unangemessene Gewalt angewendet zu haben. Die Beschuldigten und ihre Verteidiger beantragen Freisprüche.
Spezialeinheit aufgeboten
Nachdem sich die Situation an jenem August-Tag immer mehr hochgeschaukelt hatte, musste die Patrouille Verstärkung anfordern. Der Jugendliche wurde verhaftet und auf eine Polizeiwache gebracht. Es ist Vorschrift, dass alle Personen in polizeilicher Gewahrsam einer Identifikation und zur Vermeidung von Eigen- oder Fremdgefährdung einer Leibesvisitation unterzogen werden.
Aggressivität des Jugendlichen
Wegen der Aggressivität des Jugendlichen konnten die Polizisten auf der Wache diese Massnahmen aber nicht durchführen. Deshalb wurden drei Beamte der Spezialeinheit «Interventionsgruppe» aufgeboten.
Diese drei sind nun ebenfalls angeklagt. Sie mussten die beiden Zeigefinger des Jugendlichen mit einem Gerät scannen.
Der Rechtsanwalt erhält nun Gelegenheit, schriftlich Stellung zum Verfahren zu nehmen. Nach der Beratung soll eine mündliche Urteilseröffnung stattfinden. Deren Datum steht noch nicht fest.