Der Fall vom 10. November 2023 ist schier unglaublich, wird in einem Strafbefehl aber minutiös geschildert: Ein Mann fuhr mit seinem E-Bike auf dem Neumühlequai in Richtung Central. Dort gibt es eine geteilte Verkehrszone. Ein 69-jähriger Spaziergänger stiess den Velofahrer beim Kreuzen absichtlich mit seiner Schulter, worauf der Velofahrer stürzte und für einige Zeit regungslos am Boden liegen blieb.
Schädel-Hirn-Trauma
Er zog sich ein Schädel-Hirn-Trauma, eine Rissquetschwunde am Kopf, mehrere Blutergüsse im Bereich des linken Auges und am Rücken zu, erlitt mehrere Hautabschürfungen am Knie und an der Hand und musste ins Universitätsspital gebracht werden. Der Vorfall hatte eine mehrtägige Arbeitsunfähigkeit zur Folge.
Verweigerte Hilfe
Anstatt sich um den Gestürzten zu kümmern, entfernte sich der 69-jährige Rentner. Ein Zeuge folgte ihm und forderte ihn auf, stehen zu bleiben. Als der Zeuge den Spaziergänger eingeholt hatte, drehte sich dieser um und machte Stichbewegungen mit einem Schirm gegen den Kopf des Zeugen.
Der Schirmschläger
Der Rentner schlug diesen zudem mindestens dreimal mit dem Schirm. Dabei traf er ihn am Gesicht, an den Händen, an der Schulter, im Brustbereich, an der Hüfte und am Oberschenkel. Der Zeuge erlitt dadurch Prellungen und Schürfungen.
Der Rentner wurde noch an Ort und Stelle von der Polizei festgenommen und sass zwei Tage in Haft. Nun ist er nun von der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat verurteilt worden. Wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung erhielt er eine bedingte Freiheitsstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Franken (3600 Franken) bei einer Probezeit von 2 Jahren.
Velokurier kassiert Faustschlag
Fall 2: Ein heute 30-jähriger Spanier, der als Kurier arbeitet, fuhr am 9. Januar 2024 am Bucheggplatz mit einem Zweirad links neben ein Auto, das vor einem Lichtsignal angehalten hatte. Er kickte mit seinem rechten Fuss gegen die hintere linke Türe des Autos. Dadurch entstand ein Sachschaden von 300 Franken.
Der Automobilist stieg aus. Es entbrannte ein handfester Streit, bei dem der Kurier den Autofahrer mit der rechten Faust ins Gesicht schlug, so dass dieser ein blutunterlaufenes Auge hatte.
Der Kurier schlug dem Autofahrer auch noch das Mobiltelefon aus der Hand. Dieses fiel zu Boden, wobei ein Schaden von 80 Franken entstand. Nun ging ein eigentlich unbeteiligter Velokurier dazwischen, der die Szene beobachtet hatte.
Der Beschuldigte schlug auch dem Velokurier die Faust ins Gesicht, was bei diesem – gemäss Strafbefehl – unter anderem Schwindelanfälle und Übelkeit auslöste.
Der spanische Kurierfahrer wurde wegen einfacher Körperverletzung und Sachbeschädigung mit einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 60 Franken bestraft (3600 Franken). Die Probezeit beträgt 3 Jahre, weil er eine geringfügige Vorstrafe aufweist.
Lieferwagenfahrer traktiert Velofahrer
Der dritte Fall trug sich am 8. August 2023 zu: Ein 43-jähriger Servicetechniker war um die Mittagszeit mit seinem Mercedes Vito auf der Stauffacherstrasse unterwegs. Als er an einem Fussgängerstreifen anhalten musste, versuchte ein Velofahrer rechts an ihm vorbeizufahren und klopfte mit dem Finger gegen den Lieferwagen, um auf sich aufmerksam zu machen. Einen Tag in Haft
Der Autofahrer wollte den Velofahrer dafür zur Rede stellen und fuhr mit ungenügendem Abstand hinter ihm her und touchierte schliesslich mit der Stossstange dessen Hinterrad, worauf der Velofahrer stürzte und sich Verletzungen zuzog. Der Lieferwagenlenker verbrachte einen Tag in Haft.
Cannabis und Kokain im Spiel
Es wurde festgestellt, dass er vor Antritt seiner Fahrt Cannabis konsumiert hatte. Eine Blutuntersuchung brachte eine THC-Konzentration von mindestens 4,0 Mikrogramm pro Liter zutage. Und auch Kokain war im Spiel.
Hohe Geldstrafe
Der 43-Jährige wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 110 Franken bestraft (13 200 Franken). Auch in diesem Fall beträgt die Probezeit 3 Jahre.
Zudem wurden ihm eine Busse von 2600 Franken sowie rund 3300 Franken Verfahrenskosten aufgebrummt.