Im Polizei- und Justizzentrum Zürich (PJZ), in dem rund 2000 Beschäftigte arbeiten, wurde vor einigen Wochen ein Masernfall entdeckt. Dies bestätigte das Zürcher Gesundheitsamt gegenüber dem «Tages-Anzeiger».
Handlungsvorgaben an Kontaktpersonen
Direkte Kontaktpersonen erhielten Informationen und Handlungsvorgaben per E-Mail. Zudem wurden sämtliche Mitarbeitende im PJZ über den Krankheitsfall informiert. Dies soll laut Betroffenen teilweise Verunsicherung und Irritationen bei der Belegschaft ausgelöst haben.
Darüber hinaus seien alle Mitarbeitenden gebeten worden, ihren Impfschutz zu überprüfen, schreibt das Gesundheitsamt. Sie erhielten ein Merkblatt zu Masern, das dieser Redaktion vorliegt.
Nicht immune Personen mit Betretungsverbot
Gemäss Betroffenen sollen nicht immune PJZ-Mitarbeitende, die direkte Kontaktpersonen waren oder in der gleichen Abteilung mit dem Masernfall zusammenarbeiteten, ihren Arbeitsplatz im PJZ vorübergehend nicht betreten haben dürfen. Das Gesundheitsamt verwies bei dieser Frage an die Kantonspolizei, die sich dazu nicht äusserte.