Der Heimatschutz zeigte sich in einer Mitteilung vom Mittwoch überzeugt, dass eine Abdeckung der Schriftzüge - auch wenn sie reversibel sein soll - «den Anliegen des Denkmalschutzes nicht gerecht wird». Er zieht deswegen vor Bundesgericht.
Zeitzeugen der Kulturgeschichte
Die Inschriften seien Zeitzeugen der Kultur- und Wirtschaftsgeschichte der Stadt Zürich. Nach Ansicht des Heimatschutzes genügt es, eine Erklärtafel anzubringen, die auf den Hintergrund der Namensgebung hinweise. Das Verwaltungsgericht hatte die Abdeckung der Inschriften im Dezember erlaubt.