Ob er dem Kind mit der flachen Hand auf die Wange schlug oder das Mädchen schmerzhaft in die Backe kniff, ist nicht genau klar. Gemäss Anklageschrift blieb von dieser Form der «Erziehung» aber ein grösserer Bluterguss auf der Wange zurück.
Im ersten Lehrjahr
Der 23-Jährige war zum Tatzeitpunkt, im Herbst 2023, im ersten Lehrjahr. Die Staatsanwaltschaft fordert für ihn eine Verurteilung wegen Körperverletzung und dafür eine Geldstrafe. Weil er bereits zwei Mal von anderen Gerichten zu bedingten Geldstrafen verurteilt wurde, soll die nun beantragte Bestrafung unbedingt ausfallen.
Hohe Geldstrafe droht
Folgt das Bezirksgericht Zürich dem Antrag der Staatsanwalt, soll der Beschuldigte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 90 Franken erhalten. Das Urteil dürfte noch heute eröffnet werden.