Verspätetes Starten und Landen am Flughafen Zürich soll für die Fluggesellschaften teurer werden. Die Flughafen Zürich AG beantragte beim Bund eine Erhöhung der Lärmzuschläge für Starts nach 23 Uhr sowie eine zusätzliche Gebührenstufe für Starts ab 23:15 Uhr.
Anreiz gegen Verspätungen
Damit solle ein Anreiz geschaffen werden, um im Verspätungsfall möglichst rasch zu starten, teilt der Flughafen mit. Ausserdem soll mit möglichst leisen Maschinen geflogen werden.
Auch Tageslärmgebühren
Auch die Landungen zwischen 23:15 und 23:30 Uhr sollen teurer werden. Und: Neben den Lärmzuschlägen in der Nacht sollen auch die Tageslärmgebühren aufschlagen.
Entscheiden wird das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl), das nun bis am 10. Februar eine Anhörung durchführt. Neueste Zahlen vom Dezember 2024 zeigten, dass eine zunehmende Zahl von Anwohnerinnen und Anwohnern am Abend von Fluglärm betroffen war.
Bewilligungspflicht für Nachtflüge
Starts und Landungen dürfen am Flughafen Zürich für die Zeit zwischen 6 und 23 Uhr geplant werden. Bis 23.30 Uhr ist ein Verspätungsabbau bewilligungsfrei erlaubt. Flüge, die in der Zeitspanne von 23.30 Uhr bis 6 Uhr morgens stattfinden, müssen bewilligt werden.
Neue Lärmklassen
Die Flugzeuge sollen in neue Lärmklassen eingeteilt werden. Die letzte Neuberechnung des Lärmgebührenmodells liegt laut Flughafen Zürich mehr als zehn Jahre zurück. Anhand von Lärmmessdaten, die im Jahr 2023 erhoben wurden, werden die Flugzeuge in fünf Klassen eingeteilt.