Die Zumiker Gemeindeversammlung hatte im Juni 2023 einen Kredit über 4,54 Millionen Franken für den Bau einer Asylunterkunft genehmigt. Der Gemeinderat vergab den Auftrag dann für über 5 Millionen. Die Mehrkosten bewilligte er als gebundene Ausgaben selber.
Dagegen erhob ein Zumiker eine Stimmrechtsbeschwerde: Mit diesen Gesamtkosten liege der Entscheid gemäss Gemeindeordnung nicht mehr in der Kompetenz der Gemeindeversammlung - es müsse nun noch eine Urnenabstimmung durchgeführt werden, brachte er vor.
Dies wäre nur der Fall, wenn die Mehrkosten auch "neue Ausgaben" wären, hält das Verwaltungsgericht in einem Urteil fest, das am Montag veröffentlicht wurde. Der Gemeinderat habe das Bauprojekt aber nicht erweitert, die Mehrkosten seien auf höhere Preise zurückzuführen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.