Den Schülerinnen und Schülern zu verbieten, das Mobiltelefon mit in die Schule zu nehmen, sei nicht gerechtfertigt und nicht angemessen, findet er.
Gegen Handys während des Unterrichts
Der Regierungsrat bestärke die Schulen einzig darin, den Handygebrauch während der Unterrichtszeit sowie an Schulanlässen zu verbieten, schreibt er in einer Antwort auf eine Anfrage von SVP/EDU.
«Unverhältnismässiger Eingriff in persönliche Freiheit»
Ein generelles Handy-Mitnahmeverbot sei aber «weder sachlich gerechtfertigt noch angemessen». Vor allem bei älteren Schülerinnen und Schülern auf Berufsschul- oder Mittelschulstufe wäre dies ein «unverhältnismässiger Eingriff in deren persönliche Freiheit».
Die Schulen sind gefordert
Verbieten könnte der Regierungsrat den einzelnen Schulen ein Handyverbot theoretisch aber nicht. Diese sind bei der Gestaltung ihrer Haus- und Schuldordnung selbständig.
Mit ihrer Anfrage wollten Kantonsräte von SVP/EDU vom Regierungsrat wissen, ob er sich ein Beispiel an der Aargauer Gemeinde Würenlos nehmen würde. Dort sind Smartphones auf dem Schulgelände verboten. Die Schülerinnen und Schüler müssen das Gerät abgeben, wenn sie das Schulareal betreten.