Der Gemeinderat hatte vor etlichen Jahren entschieden, die Umsetzung von Tempo-30-Zonen dann zu prüfen, wenn aus einem Quartier ein entsprechender Wunsch geäussert wird. Dieses Prozedere wurde seither so beibehalten; auf diese Art wurden in Zumikon nach und nach zahlreiche Tempo-30-Zonen eingeführt.
Ein Blick auf den Übersichtsplan mit den bereits realisierten Tempo-30-Zonen bzw. mit den noch nicht verkehrsberuhigten Quartieren zeigt, dass inzwischen ein grosser Teil der Gemeinde mit Tempo-30 versehen ist. Nur in wenigen Gebieten besteht noch ein Verkehrsregime ohne reduziertes Tempo.
Mit der per 2023 in Kraft getretenen angepassten Signalisationsverordnung sowie der Verordnung des UVEK (Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) über Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen, können Tempo-30-Zonen auf nicht verkehrsorientierten Strassen neu vereinfacht eingeführt werden.
Gemäss dem durch die Gemeindeversammlung am 5./6. März 2018 festgesetzten Verkehrsplan sind innerhalb des Siedlungsgebiets bestehende und geplante Langsamfahrzonen bezeichnet. Die Umsetzung des Verkehrsplans ist für die Behörde grundsätzlich verbindlich. Der Gemeinderat hat von der Gemeindeversammlung den Auftrag erhalten, diesen Plan zu realisieren.
Aus diesen Gründen hat der Gemeinderat entschieden, dass die noch nicht gemäss Verkehrsplan umgesetzten, verbleibenden Strassen, in den kommenden Jahren in Tempo-30-Zonen umzuwandeln, ohne dass dafür ein Anliegen aus den Quartieren beim Gemeinderat platziert werden muss.
Es handelt sich dabei grundlegend um folgende Gebiete/Strassen:
• Fallacher,
• Gössikon / Gössikerstrasse / Baumgartenweg,
• In der Gand-Strasse / Peteracher,
• Morgental / Fadacher,
• Leugrueb / Waltikon / Gössikerstrasse / Juch,
• Unterer Strubenacher / Ebmatingerstrasse dorfauswärts,
• Mosacher.
Der Handlungsbedarf ist in den verschiedenen Gebieten unterschiedlich gross. Während der Verkehr in einigen Gebieten aufgrund der Strukturen vor Ort bereits mehrheitlich verlangsamt fliesst, wird es in anderen Gebieten noch gewisse bauliche Anpassungen benötigen. Der Gemeinderat hat deshalb das Ressort Tiefbau damit beauftragt, die Planung der noch offenen Tempo-30-Zonen anzugehen und diese in der Folge nach und nach umzusetzen. Zum heutigen Zeitpunkt kann weder ein exakter Zeitplan noch eine verlässliche Kostenschätzung abgegeben werden.
Die betroffenen Anwohner werden frühzeitig dahingehend informiert, wenn die Umsetzung einer Tempo-30-Zone in ihrem Quartier in Angriff genommen wird. Dannzumal bestehen die üblichen rechtlichen Möglichkeiten, um sich aktiv am Umsetzungs-Prozess zu beteiligen.