Die bisherige Regelung «Pro Wohneinheit ein Parkplatz» stellte schon manche Bauherrschaft vor Probleme: So mussten etwa bei einer Senioren-Siedlung Parkplätze gebaut werden, obwohl deren Bewohnerinnen und Bewohner gar kein Auto mehr fahren.
Auch bei Verdichtungsprojekten wurde die Regel schon zum Problem. So untersagten Behörden auch schon das Aufstocken um eine Etage, weil keine zusätzlichen Parkplätze gebaut werden konnten.
Mehr Flexibilität
Der «historische Parkplatz-Kompromiss», den die kantonsrätliche Kommission präsentierte, soll nun mehr Flexibilität bringen. Kernpunkt ist, dass die Gemeinden selber bestimmen, wie viele Plätze bei Überbauungen auf privatem Grund erstellt werden müssen.
Je nachdem, ob es sich um Alterswohnungen, Familienwohnungen oder andere Nutzungen handelt, kann die Anzahl Parkplätze höher oder tiefer ausfallen. Dies ermöglicht auch autoarmes oder autofreies Wohnen im ganzen Kanton. Bisher gab es solche Bestrebungen vor allem in der Stadt Zürich.
Der Kanton macht einzig zur Regel, dass es keine Verlagerung in den öffentlichen Raum geben darf. Wer in einer autofreien Siedlung leben will, soll also auch kein Auto besitzen und dieses auf öffentlichen Plätzen abstellen.
Veloabstellplatz im Keller zählt nicht
Neu soll das Thema Abstellplätze zudem nicht mehr auf Autos fokussiert sein, sondern auch Velos, E-Bikes, Veloanhänger, Lastenvelos und Trottinette mit einbeziehen. Das Wort «Motorfahrzeuge» soll dazu aus dem Gesetz gestrichen werden.
Ein Veloabstellplatz im Keller, für den das Velo mühsam die Treppe hinuntergeschleppt werden muss, gilt neu zudem nicht mehr als Abstellplatz und erhält keine Bewilligung. Die Bauherren müssen neu explizit «gut zugängliche» Plätze für Zweiräder schaffen.