Turbinen im Natur- und Landschaftsschutzgebiet
Die Windkraftpläne auf dem Bachtel stehen in offenkundigem Widerspruch zur Forderung der Grünen Partei des Kantons Zürich nach «mehr Qualität im Landschaftsschutz».
Die Windturbinen auf dem Bachtel kämen zudem im Bachtelschutzgebiet zu liegen, einem Natur- und Landschaftsschutzgebiet von überkommunaler Bedeutung. Die Errichtung industrieller Windturbinen, welche ein Mehrfaches der Höhe herkömmlicher Hochspannungsmasten erreichen und die höher sind als alle bestehenden Bauwerke im Kanton, steht dabei in keinem Verhältnis zu den übrigen in diesem
Schutzgebiet geltenden Schutzvorgaben, welche die Bautätigkeit da im Allgemeinen stark einschränken.
Bedenken der Umweltschutzorganisationen
Hinzu kommt, dass das Windpotentialgebiet 26 zum grössten Teil im Wald liegt. Die Errichtung von Windturbinen im Wald wird auch von Umweltschutzorganisationen als problematisch eingestuft, welche der Windkraft generell offen gegenüberstehen.
-
So ist in den Richtlinien zum Artenschutzabkommen Eurobats zu lesen:
«Windkraftanlagen sollten in der Regel nicht in Wäldern oder im Umkreis von 200 m um Wälder errichtet werden, da diese Art von Standorten ein Risiko für alle Fledermäuse darstellt.».
-
Birdlife listet im «Merkblatt Windenergie» Wälder und Waldränder als besonders problematische Standorte und schreibt wörtlich:
«Es ist daher davon abzusehen in Wäldern und insbesondere an Waldrändern WEAs zu errichten».
-
Die Umweltschutzorganisation Pro Natura Luzern schlussendlich schrieb in ihrer Stellungsnahme zum Windpark Stierenberg:
«Einleitend halten wir fest, dass Pro Natura nicht gewillt ist, Windkraftanlagen im geschlossenen Wald zu akzeptieren».
Appell an Politik
Freie Landschaft Zürich appelliert einmal mehr an alle kantonalen Politikerinnen und Politiker den Natur- und Landschaftsschutz auch bei der Windkraftplanung ernst zu nehmen!